Genehmigung für Alpaka Haltung

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Wer darf Alpakas halten?

 

Wenn man in der Schweiz Alpakas halten möchte, dann muss man einen Sachkundenachweis vorlegen können. Davon befreit sind ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte.

 

Auszug gesetzliche Vorschriften Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen:

«Wer Lamas und Alpakas hält, muss einen Sachkundenachweis vorlegen können. Davon befreit sind ausgebildete Landwirte.

Umfasst die Lama- oder Alpakahaltung insgesamt mehr als zehn Grossvieheinheiten, ist eine landwirtschaftliche Ausbildung erforderlich.
In kleineren Tierhaltungen mit höchstens zehn Grossvieheinheiten muss die für die Haltung und Betreuung verantwortliche Person einen Sachkundenachweis erbringen.
Personen, die bereits am 1. September 2008 als Bewirtschaftende eines Landwirtschaftsbetriebes bzw. als Haltende von Lamas oder Alpakas erfasst waren, müssen die Ausbildungen nicht nachholen.

Die Ausbildung zum Erhalt des Sachkundenachweises können Organisationen durchführen, welche vom BLV für diese Aufgabe anerkannt sind.»

Siehe →Ausbildung zur Haltung von Alpakas

Ein Sachkundenachweis für die Haltung von Alpakas kann bei verschiedenen Anbietern gemacht werden. Die Ausbildung dauert einen Tag.

Die Kosten sind je nach Veranstalter unterschiedlich.

→ Anerkannte Organisationen für die Ausbildung von Lama- und Alpaka-HalterInnen

Während der Ausbildung lernt man Allgemeines über Alpakas und die Haltung von Alpakas.

  • Herkunft von Alpakas und die verschiedenen Typen
  • Die gesetzlichen Grundlagen zur Haltung von Alpakas
  • Fütterung der Alpakas
  • Handling und Pflege der Alpakas
  • Krankheitserkennung bei Alpakas

 

Mindestanforderungen für die Haltung von Alpakas

Im Tierschutzgesetz (TSchV) finden sich die gesetzlichen Grundlagen für eine tiergerechte Haltung von Alpakas.

Vorraussetzung für die Haltung in der Schweiz ist neben dem Sachkundenachweis ein ausreichend grosses Gehege mit Stall oder befestigtem Unterstand.

Alpakas müssen täglich mehrere Stunden freien Zugang zu einem Gehege im Freien haben.

In diesem Gehege müssen sich die Alpakas arttypisch verhalten können.

Weitere Informationen unter:

→ Haltung von Lamas und Alpakas

Welche Genehmigungen braucht es für die Alpaka Haltung?

Für Hobbyhaltung von Alpakas braucht es keine Genehmigung.

Wenn die Alpakas zu gewerblichen Zwecken gehalten werden sollen, braucht es eine Genehmigung.

siehe →  Genehmigung für gewerbliche Zwecke

Sind Alpakas meldepflichtig?

Die Haltung von Alpakas erfordert eine TVD Nummer.

Gewerbliche Betriebe müssen sich beim Amt für Landwirtschaft registrieren und bekommen dort ihre TVD Nummer

Und Hobbybetriebe müssen sich über das Veterinäramt anmelden um ihre TVD Nummer zu bekommen.

Die TVD Nummer bei Hobbybetrieben wird nicht für die einzelnen Tiere vergeben, sondern für den Ort, an dem Alpakas gehalten werden.

Auszug aus Kanton Zürich/Umwelt/Tiere:

“Betriebe und Personen, welche Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, Gehegewild) oder Equiden (Pferde, Ponys, Esel, Maultiere, Maulesel) halten, müssen bei der Tierverkehrsdatenbank registriert sein. Die Registrierung von gewerblichen Betrieben erfolgt über das Amt für Landwirtschaft, die Registrierung von nicht gewerblichen Betrieben über das Veterinäramt (Telefon 043 259 41 41).”

siehe auch → TVD Nummer 

KONTAKT

alpakable
Monika Büchel
Bliggenswilerstrasse 36
8494 Bauma (Schweiz)

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